Friedrichstraße 34
8010 Graz
T. +43.316.872 7700
www.fridaundfred.at

Richtlinien für KulturpassbesitzerInnen:

Besuch von Ausstellungen

– 2 Ausstellungsbesuche pro Jahr.
–  Der Kulturpass wird bei jedem Ausstellungsbesuch abgestempelt. Mit zwei Stempel ist der Pass „voll“, ein neuerlicher Besuch ist mit Kulturpass  erst mit einem neuen Kulturpass möglich.
– Da zur Zeit in jedem Ausstellungsjahr zwei Ausstellungen parallel gezeigt werden, entscheidet man sich bei einem Besuch unseres Hauses für eine unserer beiden aktuellen Ausstellungen.
– Es darf natürlich bei einem zweiten Besuch auch eine bereits besuchte Ausstellung nochmal besucht werden.

Besuch von Theatervorstellungen

Der Kulturpass gilt auch für Theatervorstellungen folgender Theatergruppen:

– Theater Feuerblau
– Theater Asou