
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Ausstellung in der ORF Steiermark-Funkhausgalerie: „WELTENEMPFÄNGER“ Gertrude Maria Grossegger und Krista Titz-Tornquist
Freitag, 9. September 2022 von 9:00 bis 18:00
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Tag(en) um 9:00 Uhr beginnt und bis zum Sonntag, 13. November 2022 wiederholt wird.

09. September bis 13. November 2022, täglich von 09.00 bis 18.00 Uhr, ORF Steiermark-Funkhausgalerie, Marburger Straße 20, 8042 Graz. Eintritt frei
„Weltenempfänger“ heißt das gemeinsame Projekt von Autorin Gertrude Maria Grossegger und der bildenden Künstlerin Krista Titz-Tornquist. Darin knüpfen die beiden mit Skulpturen, Fotografien und Texten ein dichtes Netz im Spannungsbereich von Empfangen und Senden. Grosseggers Poesie entzündet sich an Titz-Tornquists Bronze- und Aluminiumfiguren und umkreist diese mit melodiösem Sprachwitz. Die Texte wiederum spiegeln sich in atmosphärisch dichten Polaroids, welche die Bildhauerin von ihren Arbeiten macht.
„Weltenempfänger“ steht augenzwinkernd gleichermaßen für Mensch und Radio. Schon 2019 gab es in der Ö1-Sendereihe Kunstsonntag einen Hörbeitrag Grosseggers zu den Figuren von Titz-Tornquist. Nun wird dieser Dialog der Künste mit seinen Figuren, Texten und dem Video „Neunologie. 3 mal 3 Anläufe“ in der ORF Steiermark-Funkhausgalerie architektonisch fein abgestimmt erlebbar.
Die Ausstellung „WELTENEMPFÄNGER. Gertrude Maria Grossegger und Krista Titz-Tornquist“ ist bis 13. November 2022 täglich von 09.00 bis 18.00 Uhr in der ORF Steiermark-Funkhausgalerie zu sehen. Der Eintritt ist frei.
Foto © ORF/Luef light, 220908 Vernissage 1 (c) Luef light.jpg, Krista Titz-Tornquist, ORF Steiermark-Kulturchef Gernot Rath und Gertrude Maria Grossegger bei der Ausstellungseröffnung am 8. September 2022 in der ORF Steiermark-Funkhausgalerie
Für KulturpassbesitzerInnen ist der Eintritt unentgeltlich. In jenen Kultureinrichtungen, die über begrenzte Sitzplätze verfügen, sind in der Regel Kontingente für KulturpassbesitzerInnen vorgesehen. Der/die KulturpassbesitzerIn kann bzw. muss reservieren.