
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Shō Alexander Murayama & Samuel Collins STRL | OFFENE FELDER – Kunst und Landwirtschaft
Montag, 15. August von 14:00 bis 20:00

Eröffnung: Mo, 15.08.2022, 14 Uhr bis 20.00 Uhr
Ein kostenloser Bustransfer ab Graz wird bereit gestellt.
Abfahrt: 12:30 Uhr in der Franz-Graf-Allee (Oper), 8010 Graz
Rückkunft: ca. um 20 Uhr
Eine Anmeldung für die Mitfahrt ist bis 12.08.2022, 12 Uhr erforderlich unter: kioer@museum-joanneum.at oder 0699/1855-1000
Im Rahmen des Projekts OFFENE FELDER – Kunst und Landwirtschaft, lädt das Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark Landwirt*innen ein, ihre Höfe für Kunstprojekte zu öffnen. In einem Open Call wurden 13 vielfältige Projekte nationaler sowie internationaler Künstler*innen zur Realisierung an verschiedenen steirischen Orten ausgewählt.
Das Künstlerduo Shō Alexander Murayama und Samuel Collins verbringt zwei Wochen am Weinhof Locknbauer, geführt von Lukas Jahn, im steirischen Vulkanland. Im Rahmen ihres Projekts STRL_ wird ein temporärer, 5 m² großer Erdgarten auf dem Grundstück des Weinhofs errichtet. Damit öffnen die Künstler privates, landwirtschaftlich genutztes Land und verwandeln es in einen öffentlich zugänglichen, kommunalen Ort. Die Besucher*innen sind dazu aufgerufen, sich in dieser „gezähmten Naturform“ Garten intensiver mit der Landwirtschaft auseinanderzusetzen, ihre Beziehung zur Natur und zum Boden zu vertiefen. Fragen nach der Wechselbeziehung Mensch/Erde, Natur/Landwirtschaft, aber auch nach den unterschiedlichen Gebrauchsweisen von Land werden thematisiert.
Programm
14 Uhr: Eröffnung mit Bürgermeister Martin Weber, Landtagsabgeordneter Julia Majcan und Elisabeth Fiedler, Leiterin des Instituts für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark
Anschließend: Hofführung mit Weinbauer Lukas Jahn
Ca. 15:30 Uhr: Künstlergespräch mit Shō Alexander Murayama, Samuel Collins, Lukas Jahn und Elisabeth Fiedler
Danach: Weinbar mit kulinarischer Begleitung
Foto (c) Murayama Collins STRL Zeichnung (c) Murayama Collins
Für KulturpassbesitzerInnen ist der Eintritt unentgeltlich. In jenen Kultureinrichtungen, die über begrenzte Sitzplätze verfügen, sind in der Regel Kontingente für KulturpassbesitzerInnen vorgesehen. Der/die KulturpassbesitzerIn kann bzw. muss reservieren.