Der Kulturpass
Der „neue“ Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum, über das AMS bezogene Kulturpässe gelten sechs Monate.
Der Kulturpass gilt für einen Erwachsenen. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig. Er gilt auch für Kinder von KulturpassbesitzerInnen, die im steirischen Familienpass eingetragen sind.
Er wird zurzeit in ca. 100 sozialen und caritativen Einrichtungen und den Geschäftsstellen des AMS – Steiermark ausgestellt.
Interessierte wenden sich bitte an eine der Sozialen Einrichtungen. Bitte den Einkommensnachweis, den Meldezettel und einen Lichtbilderausweis mitbringen!
Kulturpass-Ausgabestellen für die Steiermark
Kulturpass-Ausgabestellen für Graz