Wie funktioniert der Kulturpass bei Kindern & Jugendlichen?

1. Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum für einen Erwachsenen und die im steirischen Familienpass eingetragenen Kinder bis zum 16. Lebensjahr in Begleitung eines Erwachsenen.

2. Ab 10 Jahren kann ein eigener Pass ausgestellt werden, wenn meine Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben. (Gilt nur in Verbindung mit SchülerInnenausweis, bzw. eigenem Lichtbildausweis.)

3. Jugendliche (ab 16 Jahren) und junge Erwachsene werden entsprechend ihrem Haushaltseinkommen bewertet.

Die Armutsgefährdungsgrenze
Für die Berechnung der Armutsgefährdung bildet immer das Haushaltseinkommen die Grundlage.
Die Armutsgefährdungsgrenze wird jährlich aktualisiert und wird dabei multipliziert um den Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen/Jugendlichen (älter als 14 Jahre) im Haushalt, und um 0,3 für jedes Kind (jünger als 14 Jahre). Siehe Downloads.