Mittwoch, 29. November 2023, 19:00 Uhr, Haus der Architektur
Die Texte zu den über 300 Bauten, Straßenzügen und Plätzen wurden von Studierenden der Architektur am Institut für Architekturtheorie, Kunst- und Kulturwissenschaften der TU Graz erarbeitet. Ergänzend zur vor fünf Jahren erschienenen, mittlerweile vergriffenen ersten Auflage, wurden aktuelle Neubauten wie z.B. der Green Tower in Reininghaus oder die Volksschule Puntigam, aber auch viele weitere Bauwerke des 20. Jahrhunderts, die sich vor allem in den Außenbezirken von Graz befinden, aufgenommen. Renommierte Fachexpert*innen geben in vertiefenden Schwerpunkttexten Einblicke in die Hintergründe des Baugeschehens und betten sie in einen kunst- und kulturgeschichtlichen Kontext ein. Auch in der zweiten Auflage des Architekturführers finden sich etliche Entdeckungen, die noch nie publiziert worden sind, wie z.B. das expressionistische Heizhaus im Landeskrankenhaus Graz-Süd von Hugo Pohlhammer.
Die Übersetzung ins Englische, die eine Subvention der Stadtbaudirektion Graz möglich machte, übernahmen Dawn Michelle d’Atri, John Wheelwright und Amy Klement. Die grafische Umsetzung besorgten Elvira Fatkhutdinova und Anna Söllinger.
PROGRAMM
Begrüßung
Beate Engelhorn, Leiterin Haus der Architektur
Stefan Vorbach, Vizerektor für Lehre, TU Graz
Bertram Werle, Stadtbaudirektor Graz
Gespräch mit
Anselm Wagner, Herausgeber, Institut für Architekturtheorie, Kunst- und Kulturwissenschaften, TU Graz
Sophia Walk, Herausgeberin, Institut für Geschichte und Theorie der Architektur, Leibniz Universität Hannover
Philipp Meuser, Inhaber des Verlags DOM Publishers, Berlin
Jakob Bock, Autor, Student der Architektur an der TU Graz
Dawn Michelle d’Atri, Übersetzerin (online)
Gespräch moderiert von: Manuela Hötzl, Architekturjournalistin, Wien
Bild: (c) liegt beim Urheber
Für KulturpassbesitzerInnen ist der Eintritt unentgeltlich. In jenen Kultureinrichtungen, die über begrenzte Sitzplätze verfügen, sind in der Regel Kontingente für KulturpassbesitzerInnen vorgesehen. Der/die KulturpassbesitzerIn kann bzw. muss reservieren.